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   BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05   

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BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05 (https://dejure.org/2005,9184)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2005 - 1 WB 18.05 (https://dejure.org/2005,9184)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2005 - 1 WB 18.05 (https://dejure.org/2005,9184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 und 3 SG § 28 Abs. 2, 5 und 7, § 40 Abs. 4 SDGleiG § 15 Abs. 1 und 2
    Betreuungsurlaub; Elternzeit; Nutzen-Kosten-Relation; Pflege und Erziehung der Kinder; Erziehungsberechtigter; Gleichstellung; Studium; Ermessen; Urlaub.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wehrbeschwerderecht - Betreuungsurlaub; Elternzeit; Nutzen-Kosten-Relation; Pflege und Erziehung der Kinder; Erziehungsberechtigter; Gleichstellung; Studium; Ermessen; Urlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltung der in § 28 Abs. 2 Soldatengesetz (SG) getroffenen Regelung für die Gewährung von Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG oder von Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG; Ermessensspielraum der zuständigen Stelle bei der Gewährung von Betreuungsurlaub; Vereinbarkeit der ...

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 187
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 42.04

    Betreuungsurlaub; Elternzeit; Ermessen; Verwendungszeitraum.

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
    Soweit der beschließende Senat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 1. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - die Versagung des beantragten Betreuungsurlaubes abgelehnt habe, überzeuge die Begründung nicht.

    Die Entscheidung über die Gewährung von Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG stellt eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, für deren gerichtliche Überprüfung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und damit gemäß § 21 Abs. 2 WBO zum Bundesverwaltungsgericht - 1. Wehrdienstsenat - eröffnet ist (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 94.95 - NzWehrr 1996, 211> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - jeweils m.w.N.).

    Die der Antragstellerin gemäß § 28 Abs. 7 SG bewilligte Elternzeit könnte im Falle eines Obsiegens in der Hauptsache rechtlich in einen anteiligen Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG für diese Zeiträume umgewandelt werden (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 2.04 - NZWehrr 2005, 166> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 -).

    a) Zur Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG hat der Senat in seinem Beschluss vom 10. März 2005 im Verfahren BVerwG 1 WB 42.04 - bereits Folgendes ausgeführt:.

    Dadurch soll - wie sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt - gerade erreicht werden, dass bei der Bewilligung oder dem Versagen von Betreuungsurlaub "Gründen des militärischen Bedarfs ebenso Rechnung getragen werden kann, wie auch Gesichtspunkten einer Nutzen-Kosten-Relation bei demjenigen Soldaten, der während der Dienstzeit nach Durchlaufen eines Studiums oder einer Fachausbildung Betreuungsurlaub in Anspruch nimmt" (vgl. Beschluss des Senats vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes ).

    Die damit vom Gesetz im Hinblick auf die Eigenart des militärischen Dienstes vorgenommene Differenzierung steht der von der Antragstellerin verlangten voraussetzungslosen Gleichstellung von Soldaten/Soldatinnen und Beamten/Beamtinnen bei der Gewährung des Betreuungsurlaubs und von Elternzeit entgegen (ebenso Beschluss vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 -).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
    Die dafür maßgeblichen Gründe (des "militärischen Bedarfs") und/oder Gesichtspunkte (einer "Kosten-Nutzen-Relation") sind sachliche Differenzierungskriterien, die von solcher Art und solchem Gewicht sind, dass sie die unterschiedliche Behandlung durch den dazu legitimierten Gesetzgeber rechtfertigen können (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab u.a. Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79 - <BVerfGE 55, 72 [88 f.] m.w.N.>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
    Diese Ermessensentscheidung kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung des Betreuungsurlaubes durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - ).
  • BVerwG, 27.05.2004 - 1 WDS-VR 2.04

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Anforderungen an den

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
    Die der Antragstellerin gemäß § 28 Abs. 7 SG bewilligte Elternzeit könnte im Falle eines Obsiegens in der Hauptsache rechtlich in einen anteiligen Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG für diese Zeiträume umgewandelt werden (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 2.04 - NZWehrr 2005, 166> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 -).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 94.95

    Recht der Soldaten: Vorzeitige Beendigung eines Betreuungsurlaubs

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
    Die Entscheidung über die Gewährung von Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 SG stellt eine truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar, für deren gerichtliche Überprüfung der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und damit gemäß § 21 Abs. 2 WBO zum Bundesverwaltungsgericht - 1. Wehrdienstsenat - eröffnet ist (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 94.95 - NzWehrr 1996, 211> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 1 WB 18.05
    Diese Ermessensentscheidung kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung des Betreuungsurlaubes durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), bzw. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - ).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Streitigkeiten um die Gewährung von Erholungsurlaub (§ 28 Abs. 1 SG), von Sonderurlaub (§ 28 Abs. 3, Abs. 4 SG) und von Betreuungsurlaub (§ 28 Abs. 5 SG) gehören deshalb in die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. zum Erholungsurlaub: Beschluss vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 46.88 - zum Sonderurlaub: Beschlüsse vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - DokBer(B) 1992, 31 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 WB 143.91 - zum Betreuungsurlaub: Beschlüsse vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213 und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - BVerwGE 124, 187 = Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 7).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 14.09

    Elternzeit; Elternzeit für Soldaten; Rechtsweg; materielle Ausschlussfrist;

    Die Rechtswirkungen des gewährten Betreuungsurlaubs stehen unter Berücksichtigung des Rechtsschutzziels des Antragstellers einer möglichen Inanspruchnahme weiterer - übertragener - Elternzeit im Wege des Austauschs der maßgeblichen Rechtsgrundlagen nicht entgegen (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 2.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 4 = NZWehrr 2005, 166 und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - juris Rn. 31 28 SG Nr. 7>).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 13.09

    Keine Antragsfrist für restliche Elternzeit für vor dem 14. Februar 2009 geborene

    Der der Antragstellerin gemäß § 28 Abs. 5 SG bewilligte und von ihr wahrgenommene Betreuungsurlaub könnte im Falle ihres Obsiegens im vorliegenden Verfahren - immer noch - im Wege des Austauschs der maßgeblichen Rechtsgrundlagen in eine anteilige Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG umgewandelt werden (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 2.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 4 S. 2 = NZWehrr 2005, 166 und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - juris Rn. 31 28 SG Nr. 7>).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2013 - 4 S 1783/12

    Teilzeitbeschäftigung "statt" oder "anstelle" einer Elternzeit bei einem Soldaten

    Das Soldatendienstrecht kennt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Gewährung (oder Versagung) von Teilzeit "anstelle" von Elternzeit mit gesondert positivierten Genehmigungsvoraussetzungen, sondern lediglich den Bewilligungstatbestand des § 30a SG, dessen Voraussetzungen (nach Absatz 1) auch dann erfüllt sein müssen - was hinsichtlich der geforderten Betreuung eines minderjährigen Kindes, nicht aber zwingend auch immer im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dienstlichen Belangen der Fall sein wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.09.2005 - 1 WB 18.05 -, BVerwGE 124, 187 zur Versagung von Betreuungsurlaub) -, wenn ein Soldat Teilzeit "anstelle von Elternzeit" in Anspruch nehmen will; das geltende Recht sieht lediglich bei der normativen Ausgestaltung der Bewilligungsmodi mit der Gewährung vorzeitiger (§ 1 Abs. 3 STzV) und seit 2012 auch unterhälftiger (§ 30a Abs. 1 Satz 2 SG n.F.) Teilzeit gewisse Privilegierungen für Soldaten mit Anspruch auf Elternzeit vor.
  • BVerwG, 27.03.2014 - 1 WB 20.13

    Anspruch eines Sanitätsarztes der Bundeswehr auf eine Gebietsarztweiterbildung

    Es ist nicht ersichtlich, dass diese Regelung mit höherrangigem Recht nicht in Einklang stünde (vgl. bereits zu der Vorgängerregelung Beschluss vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - BVerwGE 124, 187 = Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 7 S. 7 ).
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